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Vom Fußpfleger zum Podologen
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Der technische Fortschritt erleichtert die Routinearbeit des
Podologen wesentlich. Skalpell und moderne Fräser
erlauben ein viel rascheres und vor allem schmerzfreies
Arbeiten.
Der Podologe entfernt nicht mehr nur schmerzende
Hühneraugen, störende Schwielen und deformierte
Fußnägel. Er tritt auch als Berater auf, er gibt Tipps über
die richtige Pflege der Füße und Beine, besitzt Kenntnisse
und Erfahrungen über Medikamente (Salben), Verband-
materialien, Entlastungsmöglichkeiten, Badezusätze.
Darüber hinaus ist er in der Lage so genannte Risiko-
patienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker
fachgerecht zu behandeln.
Sein Wissen lassen ihn Fußerkrankungen frühzeitig
erkennen bzw. erst gar nicht entstehen.
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Seit dem 2. Januar 2002 sind die Berufsbezeichnungen
Podologe und Med. Fußpfleger durch das Podologengesetz
geschützt. Den Titel darf nur führen, wer eine zweijährige -
oder als gleichwertig anerkannte - Ausbildung nachweisen
kann. Zukünftig muss jeder, der den Titel "Podologe"
oder "Med. Fußpfleger" tragen möchte, eine 2jährige
vollschulische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolvieren.
(aus "Berufsbild", Zentralverb. der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e.V.: www.zfd.de)
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