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Bandagen
Bandagen sind körperteilumschließende oder
körperteilanliegende, meist konfektionierte Hilfsmittel.
Ihre Funktion ist es, komprimierend und/oder
funktionssichernd (unterstützend, stabilisierend,
bewegungslenkend) zu wirken. Die Grundelemente
bestehen aus flexiblem oder festem Material. Bandagen
dienen überwiegend der Behandlung von akuten, aber auch
von dauerhaft anhaltenden Weichteilerkrankungen.
Bandagen sind orthopädische Hilfsmittel im Sinne des
§ 33 SGB V. Eine Leistungspflicht der Krankenkasse liegt
vor, wenn sie aus medizinischen Gründen benötigt werden,
um die ärztliche Behandlung bestehender Erkrankungen
des Muskel- und Bandapparates zu begleichen, zu
unterstützen oder den Behandlungserfolg zu sichern.
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Mindestgebrauchszeiten
Abhängig von der Schwere der Erkrankung ist eine kurz-
oder langfristige, aber grundsätzlich zeitlich begrenzte
Tragedauer der Bandagen notwendig. Daher kommen Wiederholungsverordnungen zu Lasten der Krankenkasse
nur im Ausnahmefall bei entsprechender ärztlicher
Begründung in Betracht.
Prophylaktische Versorgung
Der Einsatz von Bandagen aus prophylaktischen Gründen,
z.B. zum Schutz vor Verletzungen bei sprotlicher oder
beruflicher Betätigung, fällt in den eigenverantwortlichen
Bereich der Versicherten; eine Verordnung zu Lasten der
Krankenkasse ist nicht möglich.
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